Armes Deutschland! Vorerst ist öffentliches Singen keine Urheberrechtsverletzung!

17. Oktober 2007

Ich sitze gerade hier, lese ein bisschen [tag]Heise.de[/tag] und plötzlich bleibt mir mein Süsskram förmlich im Halse stecken!

Laut dieser Heise Meldung hat das Amtgericht Köln am 27.09.2007 entschieden, daß öffentliches Singen in bestimmten Rahmen keine [tag]Urheberrechtsverletzung[/tag] sei.

Konkret ging es um eine öffentliche Studentenparty bei der Studenten am Klavier Lieder gesungen haben. Anscheinend war jemand von der Gema oder sonstwer dort und es kam zur Klage.

Auch wenn das AG Köln so urteilte muss der Rahmen in dem öffentlich gesungen wird trotzdem individuell bewertet werden. Theoretisch könnte das heissen, daß man beim duschen besser das Fenster vom Bad zu macht, denn wenn der Herr Gema an Deiner Tür steht und Dich hört, könnte er argumentieren Du hättest öffentlich gesungen und es könnte zur Verhandlung kommen. :-)

Armes, armes Deutschland.

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